Wir über uns
Der Landesverband der Schaf- und Ziegenhalter ist ein Zusammenschluss von Schaf- und Ziegenhaltern zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung im Saarland. Er ist Ansprechpartner für alle Belange der Schaf- und Ziegenhalter. Vom zuständigen Fachministerium ist er als "Zuchtverband" anerkannt, die züchterische Tätigkeit wird von der Landwirtschaftskammer betreut.
Von ca. 830 Schaf- und 490 Ziegenhaltern im Saarland sind nur rund 180 Halter im Verband organisiert, davon 32 Herdbuchzüchter. Dazu gehören zur Zeit 6 hauptberufliche Schäfer im Saarland. Von den 30 Verbandsmitgliedern der Ziegenhalter sind 12 Herdbuchzüchter. Drei hauptberufliche Ziegenzuchtbetriebe gibt es im Saarland.
Zweck und Aufgaben des Verbandes:
Wahrung der Interessen der Zucht und Haltung von Schafen und Ziegen
Führung eines Herdbuches, Förderung von Leistungsprüfungen
Beratung in allen Belangen der Schaf- und Ziegenzucht und -haltung
Veranstaltung von Tierschauen und Prämierungen
Mithilfe bei der Bekämpfung von Krankheiten und Seuchen
Mitwirkung bei dir Aus- und Fortbildung von Schaf- und Ziegenhaltern
Maßnahmen und Erfüllung dieser Aufgaben:
Werbung für den Absatz der Schaf-und Ziegenprodukte
Förderung und Vermittlung von Zuchttieren
Beschickung von Bundestierschauen und Eliteauktionen
Durchfürhren von:
Lehrgängen und Vorträgen
Lehrfahrten
Berufswettkämpfen
regionalen Info-Abenden im Herbst / Winter eines jeden Jahres
regionalen Tierschauen
Der Verband selbst ist Mitglied bei der deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG), der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V. (VDL, Berlin) und dem Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter e.V. (BDZ, Bonn).
Haltung von Schafen und Ziegen
Grundsätzliches für eine ordnungsgemäße Schaf- oder Ziegenhaltung im Saarland
Die Überlegungen zur Haltung und Zucht von Schafen und Ziegen sind vielfältig. Ob es große Grünlandflächen sind, die gepflegt werden sollen, die Produktion eigener Lebensmittel oder einfach die Liebe und Zuneigung zu diesen Tieren – diese und andere Gründe führen oftmals zu dem Entschluss, Schafe oder Ziegen anzuschaffen.
Ganz gleich, welche Beweggründe man hat – für alle muss der § 2 des Tierschutzgesetzes an erster Stelle stehen:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Um diese Bedingungen erfüllen zu können, braucht der Tierhalter:
Zeit
Futtergrundlagen
Stall, Unterstand auf der Weide
Hinweis zur Baugenehmigung: